Geschäfts- und Aufführungsbedingungen

Amateur-/ Laienbühnen, Schauspielschulen, sowie alle Freien Theatergruppen, die nicht im Bühnenjahrbuch vermerkt sind


Alle in unserem Katalog aufgeführten Theaterstücke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung und ohne Tantiemenzahlung für den Autor bzw. Übersetzer nicht öffentlich aufgeführt werden. Die Theatergruppen bzw. die Künstler, die ein Werk unseres Verlags zur Aufführung bringen, sind verpflichtet, spätestens sechs Wochen vor der geplanten Aufführung den Verlag davon schriftlich zu unterrichten.


Bestellung von Ansichtsexemplaren


Nach Ihrer schriftlichen Anforderung oder Bestellung stellen wir Ihnen das gewünschte Theaterstück als PDF-Datei oder als gedrucktes Textbuch zur Verfügung. Die PDF-Zustellung erfolgt unter Angabe der Adressdaten kostenlos per E-Mail. Erfolgt die Zusendung als gedrucktes Textbuch, wird Ihnen der Text in Rechnung gestellt. Einzelne Werke sind ausschließlich als gedrucktes Manuskript vorrätig. Bitte teilen Sie uns für die Rechnungsstellung unbedingt den genauen Namen der Theatergruppe, die Adresse und eine Ansprechperson mit. Es werden pro Bestellung maximal fünf Textbücher zur Ansicht zugesandt.


Wird der Text nicht zur Aufführung gebracht, muss das gedruckte Textbuch innerhalb von drei Wochen an den Verlag zurückgeschickt werden. Sollten Sie sich zur Aufführung eines Stückes entschließen, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Sie erhalten dann ein Formblatt, in dem Sie uns die Premiere, den geplanten Aufführungszeitraum, Spielort, Eintrittspreise und die vorgesehene Vorstellungsanzahl angeben. Nach Rücksendung Ihres Formulars erhalten Sie den Aufführungsvertrag zur Unterschrift zugesandt. Die Aufführungsrechte sind erst dann vergeben, wenn Ihnen ein von uns gegengezeichnetes Exemplar des Aufführungsvertrags vorliegt.


Die Aufführungsbedingungen


Der Urheberanteil beträgt bei urheberrechtlich voll geschützten Werken in der Regel mindestens 10 % der Brutto-Kasseneinnahmen (d.h. Summe der Einnahmen vor Abzug von Abgaben wie Saalmiete, Steuern etc.) bzw. des vom Veranstalter gezahlten Honorars an die Theatergruppe bzw. Künstler. Bei musikalisch-dramatischen Werken werden mindestens 12% -14% fällig, zusätzlich wird eine Materialleihgebühr erhoben.


Bei kleineren Spielstätten bis 99 Plätze werden mindestens € 75,00 pro Aufführung berechnet, zzgl. 7 % MWSt. In der Regel müssen bei Vertragsabschluss mindestens drei Vorstellungen garantiert werden. Sind weniger als drei Vorstellungen geplant, muss in der Regel eine Mindestabgabe von € 150,00 zzgl. MwSt. garantiert werden. Bei Spielstätten mit einem größeren Platzangebot erhöht sich die Mindestgarantie. Die genaue Höhe der Mindestgarantie pro Aufführung richtet sich nach dem Rahmen, in dem das Stück aufgeführt wird (z.B. Größe des Spielortes, Anzahl der Vorstellungen, Höhe der Eintrittspreise, u. ä.).


Für zusätzliche Recherchen bei Nichtanmeldung des Werkes oder anderen zusätzlichen Mehraufwand wird ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Die weiteren Konditionen regelt der Aufführungsvertrag. Für Aufführungen mit freiem Eintritt wird eine gesonderte Pauschale nach Absprache erhoben.


Textbücher


Stellt der Verlag das Textmaterial in digitalisierter Form zur Verfügung (PDF-Datei), wird eine pauschale Materialvergütung berechnet. (Mindestabgabe € 60,00 zzgl. MwSt.)


Wird das Textmaterial als Rollensatz erworben, stellt der Verlag pro Textbuch einen Kaufpreis von € 8.- bis € 12.- (je nach Rollensatz und Umfang des Textbuches) zzgl. Porto und 7% MwSt. in Rechnung.


Für Rückfragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




DREI MASKEN VERLAG GmbH München

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Formular zur Anfrage von Aufführungsrechten
Amateur-/ Laienbühnen, Schauspielschulen, Freie Theatergruppen ohne Eintrag im Bühnenjahrbuch
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Schultheatergruppen